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VERSTEUERUNG VON MEILEN

Bitte beachten Sie:

  • KEINE LOHNSTEUERHAFTUNG FÜR DIE PRIVATE VERWENDUNG VON BONUSMEILEN!
    Aufgrund einer aktuellen Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) vom 29.4.2010 (2007/15/0293) ergeben sich einige Änderungen bei der Behandlung von Bonuswerten. Info hier.

  • Grundsätzlich empfiehlt sich: Ein Unternehmen sollte eine klare Entscheidung und Regelung bezüglich dem Sammeln und der Nutzung von geschäftlich „erflogenen“ Bonusmeilen treffen und in einer Reiserichtlinie festhalten, ob eine private Nutzung von Meilen erlaubt ist oder nicht!

 

Um sich eingehender über dieses Thema zu informieren, wenden Sie sich bitte an unser
Sales & Account Management Team: Tel. +43 (1) 58800-365 oder per e-mail.